Weiterbildung
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Weiterbildungsschulung gemäß § 5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – In Verbindung mit § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat beschlossen, dass die Ausbildung des Fahrpersonals in der Personenbeförderung mit Bussen in allen Mitgliedsstaaten ein bestimmtes Mindestniveau erreichen soll. Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Rat erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches. Zu diesem Zweck ist ein geeigneter Qualifikationsnachweis zu erbringen.
Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen! Die Teilnahmebescheinigungen müssen bei der Führerscheinverlängerung dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden.
Betroffen ist jede Person, die mind. eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C, CE besitzt!
Die externen Schulungen bieten wir jeweils samstags über je 7 Std. + Pause vor Ort an.
Es werden 5 Themengruppen (Module) in 5 Jahren geschult.
Inhouse-Schulungen sind nach Absprache mit dem Bildungszentrum möglich.
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. (Näheres ist mit dem Bildungszentrum abzusprechen).
Für die Buchung der Termine bitten wir das Anmeldeformular zu nutzen. Danach erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
NIAG Bildungszentrum
Gabi Jansen
Rheinberger Str. 95 a
47441 Moers
Telefon: 0 28 41 / 2 05-2 53
E-Mail: Gabi.Jansen@niag-online.de


